HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ

Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie bei der Hardenberg-Wilthen AG

Die Umsetzung der “EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (sog. Whistleblower-Richtlinie) setzt auch die Hardenberg-Wilthen AG den EU-weiten Standard zum Hinweisgeberschutz (kurz: HinSchG) um.
Unser Meldeportal erreichen Sie hier:  hardenberg-wilthen.hinweis.digital

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